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Bezahltes Posten:

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Änderungen:

Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen und die Website regelmäßig und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Sie sind dafür verantwortlich, diese Bedingungen regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Alle geänderten Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Jede Nutzung der Website nach der Veröffentlichung solcher Änderungen gilt als Zustimmung zu den Änderungen.

Verbindliches Schiedsverfahren („Schiedsvereinbarung“)

a. Anwendbarkeit der Schiedsvereinbarung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche gegen uns oder unsere Lieferanten oder Dienstleister (zusammen „wir“ oder „uns“), die in irgendeiner Weise mit Ihrem Zugriff auf oder Ihrer Nutzung dieser Website, diesen Bedingungen oder irgendeinem Aspekt Ihrer Beziehung zu uns zusammenhängen, durch ein verbindliches Schiedsverfahren und nicht vor Gericht beigelegt werden, mit folgenden Ausnahmen: (1) Sie können Ansprüche vor einem Gericht für geringfügige Forderungen geltend machen, wenn Ihre Ansprüche qualifiziert sind, solange die Angelegenheit vor diesem Gericht verbleibt und nur auf individueller (nicht klassen- oder repräsentativer) Basis vorgetragen wird; und (2) Sie oder wir können vor Gericht einen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf bei Verletzung oder anderem Missbrauch von Rechten des geistigen Eigentums (wie Marken, Handelsaufmachungen, Domänennamen, Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten und Patenten) einlegen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie jedes Schiedsverfahren oder andere Ansprüche innerhalb eines (1) Jahres nach Auftreten der Streitigkeit einleiten müssen; andernfalls ist der Anspruch dauerhaft verjährt, was bedeutet, dass Sie nicht länger berechtigt sind, einen Anspruch im Zusammenhang mit der Streitigkeit geltend zu machen. Diese Schiedsvereinbarung gilt uneingeschränkt für alle Ansprüche, die vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen oder einer früheren Version dieser Schiedsvereinbarung entstanden oder geltend gemacht wurden.

Sie erklären sich im Voraus damit einverstanden, dass Sie sich nicht an Klagen gegen uns beteiligen und keine finanziellen oder sonstigen Entschädigungen in solchen Klagen anstreben, in denen Sammel-, Kollektiv- und/oder Verbandsklagen in Ihrem Namen geltend gemacht werden. Stattdessen können Sie durch die Zustimmung zu einem Schiedsverfahren Ihre Ansprüche gegen jeden von uns in einem individuellen Schiedsverfahren geltend machen (mit Ausnahme von Sammelschiedsverfahren, wie unten beschrieben). Bei Erfolg mit solchen Ansprüchen kann Ihnen ein Schiedsrichter Geld oder andere Entschädigungen zusprechen. Sie bestätigen, dass Sie darauf hingewiesen wurden, dass Sie bei der Entscheidung über die Annahme dieser Bedingungen, einschließlich dieser Schiedsvereinbarung, einen Anwalt konsultieren können.

Für die Auslegung und Durchsetzung dieser Schiedsvereinbarung gilt der Federal Arbitration Act.

b. Prozess. Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie zunächst ein Schreiben mit einer detaillierten Beschreibung Ihres Anspruchs, einschließlich Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten, Ihres Rechtsanspruchs, der spezifischen Fakten, die Ihrem Anspruch zugrunde liegen (einschließlich Datum und Betrag aller relevanten Transaktionen oder Interaktionen mit uns) und der gewünschten Entschädigung an 34159 FREMONT BLVD 1049, FREMONT, CA 94555 senden. Sie und wir vereinbaren, nach Treu und Glauben zu versuchen, eine informelle Lösung Ihres Anspruchs auszuhandeln. Wird innerhalb von dreißig (30) Tagen keine Lösung erzielt, können Sie ein Schiedsverfahren wie hierin beschrieben einleiten. Das Schiedsverfahren wird von JAMS durchgeführt, einem etablierten Anbieter alternativer Streitbeilegung. Streitigkeiten mit Forderungen und Gegenforderungen unter 250,000 US-Dollar, ohne Anwaltskosten und Zinsen, unterliegen der aktuellsten Version der vereinfachten Schiedsregeln und -verfahren von JAMS, verfügbar unter http://www.jamsadr.com/rules-streamlined-arbitration/; alle anderen Ansprüche unterliegen der aktuellsten Version der umfassenden Schiedsgerichtsregeln und -verfahren von JAMS, verfügbar unter http://www.jamsadr.com/rules-comprehensive-arbitration/. Die Regeln von JAMS sind auch unter www.jamsadr.com oder telefonisch unter 800-352-5267 verfügbar. Wenn JAMS für ein Schiedsverfahren nicht verfügbar ist, wählen die Parteien ein alternatives Schiedsgericht. Sie können wählen, ob das Schiedsverfahren per Fernzugriff, auf der Grundlage schriftlicher Eingaben oder persönlich an einem gemeinsam vereinbarten Ort durchgeführt werden soll. Wir sind berechtigt, im Schiedsverfahren ein Urteilsangebot zu unterbreiten. Wird das Urteilsangebot nicht angenommen und fällt der Schiedsspruch nicht günstiger aus als das nicht angenommene Angebot, tragen Sie im gesetzlich zulässigen Umfang allein die Verantwortung für alle uns nach Abgabe des Urteilsangebots entstandenen Kosten. Jedes Urteil über den Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingereicht werden.

c. Gebühren. Stellt der Schiedsrichter fest, dass Sie sich die Anmelde-, Verwaltungs-, Anhörungs- und/oder sonstigen Gebühren von JAMS nicht leisten können und Sie von JAMS keine Befreiung erhalten, übernehmen wir diese für Sie. Stellt der Schiedsrichter fest, dass die Ansprüche unbegründet sind, erklären Sie sich damit einverstanden, uns unsere Anwalts- und Schiedsgebühren im Rahmen des Schiedsverfahrens zu erstatten, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

d. Befugnisse des SchiedsrichtersDer Schiedsrichter und nicht ein Bundes-, Landes- oder lokales Gericht oder eine Behörde ist ausschließlich befugt, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Anwendbarkeit, Durchsetzbarkeit oder dem Zustandekommen dieser Schiedsvereinbarung zu entscheiden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, dass diese Schiedsvereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar ist. Das Schiedsverfahren entscheidet über Ihre und unsere etwaigen Rechte und Pflichten. Das Schiedsverfahren wird nicht mit anderen Angelegenheiten zusammengelegt oder mit anderen Fällen oder Parteien verbunden. Der Schiedsrichter ist befugt, Anträgen stattzugeben, die über alle oder einen Teil eines Anspruchs entscheiden. Der Schiedsrichter ist befugt, Schadensersatz zuzusprechen und nicht-monetäre Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe zu gewähren, die einer Person nach geltendem Recht, den Regeln des Schiedsgerichts und diesen Bedingungen (einschließlich der Schiedsvereinbarung) zustehen. Der Schiedsrichter erlässt einen schriftlichen Schiedsspruch und eine Entscheidungserklärung, in der die wesentlichen Feststellungen und Schlussfolgerungen, auf denen der Schiedsspruch beruht, dargelegt werden, einschließlich der Berechnung des zugesprochenen Schadensersatzes. Der Schiedsrichter ist wie ein Richter vor einem Gericht befugt, im Einzelfall Rechtsmittel zuzusprechen. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig und für Sie und uns bindend.

e. Verzicht auf ein SchwurgerichtsverfahrenSie und wir verzichten hiermit auf alle verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechte, vor Gericht zu klagen und eine Verhandlung vor einem Richter oder einer Jury zu führen. Sie und wir entscheiden stattdessen, dass alle Ansprüche und Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren gemäß dieser Schiedsvereinbarung beigelegt werden, mit Ausnahme der in Abschnitt (a) oben genannten Fälle. Ein Schiedsrichter kann im Einzelfall denselben Schadensersatz und Rechtsbehelf zusprechen wie ein Gericht und muss diese Vereinbarung wie ein Gericht befolgen. Bei einem Schiedsverfahren gibt es jedoch weder Richter noch Jury, und die gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs unterliegt nur sehr eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeiten.

f. Verzicht auf Sammelklagen oder konsolidierte KlagenMit Ausnahme der Sammelschiedsgerichtsbarkeit (wie unten definiert) müssen alle Ansprüche und Streitigkeiten im Rahmen dieser Schiedsvereinbarung auf Einzelfallbasis und nicht auf Sammelbasis geschlichtet werden. Es ist nur ein individueller Rechtsbehelf möglich, und Ansprüche von mehr als einem Kunden oder Benutzer können nicht geschlichtet oder mit denen eines anderen Kunden oder Benutzers konsolidiert werden. Für den Fall, dass dieser Unterabsatz für ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, haben weder Sie noch wir Anspruch auf ein Schiedsverfahren. Stattdessen werden Ansprüche und Streitigkeiten gemäß diesen Bedingungen vor einem Gericht beigelegt.

g. Batch-Schiedsverfahren. Sie und wir vereinbaren, dass für den Fall, dass fünfzig (50) oder mehr einzelne Anträge auf ein Schiedsverfahren ähnlicher Art innerhalb eines Zeitraums von ungefähr (30) dreißig Tagen (oder anderweitig in unmittelbarer Nähe) gegen uns eingereicht werden, unabhängig von dem/den Staat(en), in dem/denen solche Ansprüche eingereicht werden, JAMS alle derartigen Schiedsgerichtsverfahren mit ähnlichem Sachverhalt auf kollektiver Basis als ein einziges, konsolidiertes Schiedsverfahren (vorbehaltlich einer einzigen Gebührenordnung, eines einzigen Verfahrensplans und, falls erforderlich, einer Anhörung) vor einem einzigen Schiedsrichter gemäß den an anderer Stelle in diesem Abschnitt dargelegten Anforderungen verwalten wird, vorausgesetzt, dass – für den Fall, dass der Schiedsrichter es für undurchführbar oder unbillig hält, alle derartigen Ansprüche kollektiv in einem einzigen Schiedsverfahren zu verwalten – er die Schiedsgerichtsverfahren in Gruppen von nicht weniger als zwanzig (20) Angelegenheiten zusammenfassen kann, plus einer Restgruppe nach Bedarf (oder wie es anderweitig vom Schiedsrichter für durchführbar, billig und im besten Einklang mit dem Geist dieser Bestimmung gehalten wird) und jede Gruppe von Angelegenheiten als ein einziges, konsolidiertes Schiedsverfahren schlichten kann (entweder eine Struktur als „Batch-Schiedsverfahren”). Sie und wir vereinbaren (1) mit JAMS in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um die Beilegung von Streitigkeiten auf der Grundlage eines Batch-Schiedsverfahrens zu erleichtern, und (2) dass Schiedsanträge „ähnlicher Natur“ sind, wenn sie sich aus demselben Ereignis, Vertrag oder Sachverhalt ergeben und dieselben oder ähnliche Rechtsfragen aufwerfen und denselben oder einen ähnlichen Rechtsbehelf anstreben. Meinungsverschiedenheiten über die Anwendbarkeit dieses Batch-Schiedsverfahrens werden in einem einzigen, konsolidierten Schiedsverfahren beigelegt, das alle betroffenen Parteien einschließt und von einem einzigen Schiedsrichter gemäß den Anforderungen dieses Abschnitts entschieden wird. Diese Batch-Schiedsbestimmung darf in keiner Weise so ausgelegt werden, dass sie ein Sammel- oder Kollektivschiedsverfahren oder eine Klage jeglicher Art oder eine Klage oder ein Schiedsverfahren mit gemeinsamen oder konsolidierten Ansprüchen unter anderen als den in diesem Abschnitt ausdrücklich genannten Umständen genehmigt.

h. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne oder mehrere Teile dieser Schiedsvereinbarung nach geltendem Recht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so sind diese spezifischen Teile unwirksam und werden abgetrennt, während die übrigen Teile der Schiedsvereinbarung weiterhin in vollem Umfang in Kraft bleiben.

i. Überleben. Diese Schiedsvereinbarung bleibt auch nach Beendigung Ihrer Beziehung zu uns bestehen.

j. ÄnderungUngeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen erklären wir uns damit einverstanden, dass künftige wesentliche Änderungen dieser Schiedsvereinbarung nicht für einzelne Ansprüche gelten, über die Sie uns bereits informiert haben.

Zustimmung zur Datenerfassung.  Diese Servicebedingungen beinhalten unsere DATENSCHUTZ, in der dargelegt wird, wie wir, unsere Anbieter und unsere Dienstleister Daten erheben und verwenden, wenn Sie die Website und/oder mobile Anwendungen nutzen. Sie stimmen hiermit der Erhebung und Verwendung von Daten durch uns, unsere Anbieter und unsere Dienstleister gemäß der Datenschutzrichtlinie (einschließlich aller darin enthaltenen Links zu anderen Richtlinien) zu. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Opt-out-Anweisungen in der Datenschutzrichtlinie folgen oder auf die bereitgestellten Links auf der Website klicken.  

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Aktualisiert: 10-09-2025